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Beschlussvorlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Innenbereich (Naturdenkmalverordnung - Innenbereich) - Erlass

2024/019 12.01.2024 Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird um die Beschlussfassung zur neuen ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Innenbereich gebeten. Diese Regelung gilt für die bebauten Ortsteile und die Geltungsbereiche von Bebauungsplänen in den kreisangehörigen Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop. Die bisherige Verordnung ist ausgelaufen.

Im Vorfeld der Erstellung wurde Ende 2022 eine Umfrage durchgeführt, um potenzielle Naturdenkmale zu identifizieren. Die untere Naturschutzbehörde prüfte die eingegangenen Vorschläge anhand von Kriterien wie Vitalität, Standort und öffentlicher Zugänglichkeit. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens im Jahr 2023 wurden Stellungnahmen von Behörden sowie Anregungen aus der Öffentlichkeit ausgewertet. In der Folge wurden Anpassungen am Entwurf vorgenommen, wobei ein Naturdenkmal ergänzt und fünf Objekte aufgrund von Änderungen bei der Baumgesundheit oder der Standortzuordnung entfernt wurden.

Die neue Verordnung legt insgesamt 95 Naturdenkmale fest. Diese umfassen 71 Einzelbäume, 13 Baumgruppen, neun Findlinge sowie zwei Flächen von bis zu fünf Hektar Größe. Die Verordnung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und hat eine Geltungsdauer von 20 Jahren. Der Erlass der Verordnung dient dem Naturschutz sowie der Anpassung an den Klimawandel im Kreis Recklinghausen.

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