Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Landessozialgericht Essen für die Amtszeit 2025 - 2029
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisausschuss befasst sich mit der Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Landessozialgericht Essen für die Amtszeit 2025 bis 2029. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Dezember 2024 endet, ist eine Neubesetzung erforderlich. Der Kreis verfügt über das Recht, zwei Personen zur Aufnahme in die Vorschlagliste zu bestimmen, wobei letztlich eine Person berufen wird.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Nominierung umfassen unter anderem ein Mindestalter von 30 Jahren sowie idealerweise eine mindestens fünfjährige Erfahrung als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter bei einem Sozialgericht. Bestimmte Berufsgruppen, wie etwa Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter sowie Rechtsanwälte oder Notare, sind gemäß den gesetzlichen Regelungen von einer Berufung ausgeschlossen. Bei der Auswahl wird empfohlen, nach Möglichkeit Personen mit besonderer Sachkunde in den Bereichen Sozialhilfe oder Leistungen für Asylbewerber zu berücksichtigen.
Für die endgültige Aufnahme der Vorschläge in die Liste ist im Kreistag eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht sein muss. Mit dem Verfahren sind keine Auswirkungen auf den Haushalt oder den Stellenplan des Kreises verbunden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240314150132-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240314151120-0