Bestellung eines Kämmerers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2024/029 befasst sich mit der Neubesetzung des Amtes des Kämmerers im Kreis Recklinghausen. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Kämmerers aus dem Dienst des Kreises.
Gemäß den Bestimmungen der Kommunalorganisationsverordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) sind die Kreise dazu verpflichtet, einen Beamten des Kreises zum Kämmerer zu bestellen. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, den allgemeinen Vertreter des Landrates in dieses Amt zu berufen. Dieses Vorgehen entspricht der Praxis aus den vergangenen Jahren.
Die Vorlage wird im Kreisausschuss am 11. März 2024 beraten und anschließend am 19. März 2024 dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt. Mit der geplanten Bestellung sind laut Dokument keine Auswirkungen auf den Stellenplan oder die Haushaltsplanung des Kreises verbunden.
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