Ersatzwahlen für ausgeschiedene Mitglieder und personelle Änderungen der Gremienbesetzungen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2024/030 des Kreisausschusses geht es um Ersatzwahlen für verschiedene Gremienbesetzungen im Kreis Recklinghausen. Hintergrund ist das Ende der Amtszeit eines Mitglieds zum 30. Juni 2023, was personelle Änderungen in mehreren Gremien erforderlich macht.
Der Vorschlag umfasst die Wahl von Nachfolgern für stellvertretende Mitglieder in der Verbandsversammlung der EKOCity, im Aufsichtsrat der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH sowie in den Verbandsversammlungen des Sparkassenzweckverbandes und des Studieninstituts Emscher-Lippe. Zudem ist die Abberufung eines stellvertretenden Mitglieds aus der Gesellschafterversammlung der Vestischen Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft Kreis Recklinghausen mbH (VGV) sowie die anschließende Neubesetzung vorgesehen.
Der Landrat schlägt vor, wie in den Vorjahren den allgemeinen Vertreter des Landrates für diese Positionen zu wählen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wahlverfahren ergeben sich aus dem Kommunalorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen sowie den jeweiligen Satzungen der beteiligten Institutionen. Für eine erfolgreiche Wahl ist jeweils die Erreichung einer Mehrheit der gültigen Stimmen erforderlich.
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