Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Klimpel im Jahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag erhält eine Berichtsvorlage über die Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates für das Jahr 2023. Gemäß den Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sowie des Landesbeamtengesetzes NRW ist der Landrat verpflichtet, dem Kreistag bis zum 31. März des Folgejahres eine Aufstellung über seine Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen vorzulegen.
Die Vorlage erläutert, dass Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst gemäß der Nebentätigkeitsverordnung die Grenze von 10.673,79 Euro nicht überschreiten dürfen. Für das Jahr 2023 sind Beträge in Höhe von 523,73 Euro abzuführen.
Die entsprechende Aufstellung wurde den Mitgliedern des Kreistages bereits im März 2023 übermittelt, womit die Verpflichtung gegenüber dem Gremium als erfüllt gilt. Die Behandlung der Vorlage erfolgt in der öffentlichen Sitzung des Kreistages am 19. März 2024. Dies geschieht auf Wunsch des Landrates, um eine ausreichende Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240219153438-0