Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2024 des Kreises Recklinghausen gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) und Einbringung des Haushalts 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 30. September 2024 wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Recklinghausen für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Die Unterlagen umfassen neben der Haushaltssatzung auch den Budgetplan, den Produktplan sowie den Stellenplan und einen Vorbericht zum Haushaltsentwurf.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Beteiligung der kreisangehörigen Städte an der Aufstellung des Haushalts 2025 gemäß § 55 der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren zur Herstellung eines Benehmens wurde im Juli 2024 eingeleitet. In einer Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten wurden die Eckdaten des Entwurfs sowie die damit verbundenen Zahllasten für die kreisangehörigen Städte erörtert. Die Städte wurden aufgefordert, ihre Stellungnahmen oder Einwendungen bis zum 23. September 2024 einzureichen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, sowohl die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte als auch den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 nebst Anlagen zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen.
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