Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag hat den Entwurf des Jahresabschlusses der Kreisverwaltung Recklinghausen zum 31. Dezember 2023 zur Kenntnis zu nehmen. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll der Entwurf zudem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen werden. Die Aufstellung des Abschlusses erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalordnung, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage der Kreisverwaltung zu vermitteln.
Für die Durchführung der Prüfung wurde eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Der entsprechende Prüfbericht soll dem Rechnungsprüfungsausschuss voraussichtlich in dessen Sitzung im November vorgelegt werden. Nach der abschließenden Beratung im Ausschuss ist vorgesehen, dass der Kreistag den geprüften Jahresabschluss in der Sitzung am 25. November 2024 förmlich feststellt. Die detaillierten Unterlagen zum Entwurf des Jahresabschlusses 2023 sind digital über das Ratsinformationssystem sowie die Internetseite der Kreisverwaltung abrufbar.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240521110318-0