Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster für die Amtszeit vom 01.02.2025 - 31.01.2030
✦ KI-Zusammenfassung
Der Landrat hat eine Beschlussvorlage zur Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht Münster für die Amtszeit vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2030 vorgelegt. Der Kreis verfügt über das Recht, acht Personen für diesen Zeitraum vorzuschlagen. Die endgültige Wahl der Kandidaten erfolgt durch einen beim Oberverwaltungsgericht gebildeten Wahlausschuss.
Die Vorlage führt die rechtlichen Voraussetzungen gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung auf. Voraussetzung für eine Berufung sind die deutsche Staatsangehörigkeit, das vollendete 25. Lebensjahr sowie ein Wohnsitz im Gerichtsbezirk. Bestimmte Personengruppen sind von der Tätigkeit ausgeschlossen, darunter Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte oder Notare.
Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich, sofern mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl vertreten ist. Die Liste muss Angaben zur Person, zum Beruf und zur etwaigen Mitgliedschaft in kommunalen Vertretungskörpern enthalten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine gleichzeitige Aufnahme in die Vorschlagsliste für das zuständige Verwaltungsgericht vermieden werden sollte, um Schwierigkeiten bei der Amtswahrnehmung vorzubeugen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231221151834-0