Finanzierung der Betreuungsvereine
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisausschuss befasst sich mit der anteiligen Finanzierung der Betreuungsvereine „Sozialdienst katholische Frauen im Ost Vest (SKF Ostvest)“ und „Lebenshilfe Waltrop“ durch den Kreis Recklinghausen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Vergütung von bis zu 25,00 Euro pro geführter Betreuung auf Basis einer Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung vor. Zudem soll für das Jahr 2023 ein einmaliger Defizitausgleich geleistet werden, der für den SKF Ostvest maximal 42.500,00 Euro und für die Lebenshilfe maximal 15.000,00 Euro vorsieht.
Grundlage ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023, durch die sich die Aufgaben der Vereine erweitert haben. Die beiden Vereine führen aktuell insgesamt 321 Betreuungen im Zuständigkeitsbereich des Kreises. Da seit 2019 keine Anpassung der Vergütung erfolgte und gestiegene Personalkosten zu Defiziten geführt haben, besteht das Risiko einer Einstellung der Betreuungstätigkeit. Ein Wegfall der Vereine würde dazu führen, dass die Betreuungsbehörde als Ausfallbürge einspringen müsste, was mit einem höheren personellen und finanziellen Aufwand für den Kreis verbunden wäre. Die Kreisverwaltung soll sich zudem beim Bundesministerium der Justiz für eine angemessene Finanzierung der rechtlichen Betreuungspersonen einsetzen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20242401100037
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240212115725-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240212115725-1