Änderung Richtlinie Erbschaftsfond
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen berät über eine Änderung der Richtlinie zum Erbschaftsfonds. Dieser Fonds basiert auf einer Erbschaft aus dem Jahr 1991 in Höhe von rund 314.510 Euro, deren jährliche Zinserträge für soziale Zwecke verwendet werden sollen. Da die jährlichen Zinserträge zuletzt bei etwa 314 Euro lagen, sieht die Verwaltung eine Anpassung der bisherigen Berichtspflicht vor.
Die aktuelle Richtlinie verpflichtet die Verwaltung zu einer jährlichen Berichterstattung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Aufgrund der geringen Mittelverfügbarkeit soll dieser Turnus auf drei Jahre verlängert werden. Die Berichtspflicht wird ausdrücklich ausgesetzt, sofern im jeweiligen Zeitraum keine Bewilligungen von mindestens 5.000 Euro getätigt wurden. Eine Berichterstattung erfolgt erst dann wieder, wenn die Schwelle von 5.000 Euro erreicht ist. Im Rahmen der Änderung soll zudem die Bezeichnung des Ausschusses an die aktuelle Struktur angepasst werden. Die Neuregelung soll am Tag nach dem Beschluss durch den Kreistag in Kraft treten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20242401100038
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240124140644-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240124140644-1