Finanzierung der Frauenberatungsstellen 2024-2027
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag wird um die Entscheidung gebeten, die Förderung der Frauenberatungsstellen für den Zeitraum von 2024 bis 2027 zu sichern. Die Beschlussvorlage sieht vor, die allgemeine Frauenberatung sowie die Beratung und Prävention bei sexualisierter Gewalt mit jährlichen Höchstbeträgen zu unterstützen. Für das Jahr 2024 wird ein Betrag von maximal 60.000 Euro vorgeschlagen, der für die Jahre 2025 bis 2027 auf jeweils maximal 80.000 Euro, 100.000 Euro und 120.000 Euro ansteigt.
Die Finanzierung der Beratungsstellen erfolgt seit 2006 durch den Kreis. Der Kreiszuschuss dient dem Ausgleich der Differenz zwischen den Landesmitteln zur Personalkostenförderung und den tatsächlichen Kosten für die Standorte in Gladbeck und Recklinghausen. Die Frauenberatungsstelle Herten wird hingegen über eine Festbetragsfinanzierung gefördert. Grundlage für die Berechnung der Zuschusshöhen sind die Zuwendungsbescheide des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Summen als Maximalbeträge zu betrachten sind, da die tatsächlichen Kostensteigerungen bei den Beratungsstellen von den im Landesmittelanteil vorgesehenen Anpassungen abweichen können. Während für das Jahr 2024 Haushaltsmittel bereitstehen, ist für die Folgejahre eine Berücksichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung erforderlich.
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