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Berichtsvorlage

Alten- und Pflegebedarfsplanung 2024

2024/041 24.01.2024

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2024/041 zur Alten- und Pflegebedarfsplanung 2024 erläutert die Verpflichtung des Kreises Recklinghausen, eine pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen. Gemäß dem Alten- und Pflegegesetz NRW umfasst diese Planung die Bestandsaufnahme der vorhandenen Pflegeinfrastruktur sowie die Feststellung von Bedarfen und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Die Planung bezieht dabei auch nicht pflegerische Angebote, Wohnformen und die Quartiersentwicklung ein, um die Notwendigkeit pflegerischer Leistungen zu beeinflussen.

Aufgrund des demografischen Wandels und der Zunahme älterer Menschen steigt der Bedarf an Versorgungsmöglichkeiten. Ein weiteres Handlungsfeld ist der Fachkräftemangel in der Pflege. Die Planung zielt darauf ab, eine vielseitige Angebotslandschaft zu schaffen und vorpflegerische Angebote sowie informelle Netzwerke zu stärken.

Die Erstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Städten des Kreises und wird alle zwei Jahre fortgeschrieben. Im Rahmen der Sicherung vollstationärer Pflegeangebote fanden im Jahr 2023 Gespräche mit potenziellen Investoren statt. Dabei wurde die Notwendigkeit deutlich, auch Bau- und Liegenschaftsverwaltungen einzubeziehen. Diese Austauschprozesse haben bereits zu ersten Investitionen in neue vollstationäre Einrichtungen geführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 156 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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