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Beschlussvorlage

Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit 2025-2030

2024/102 24.06.2024 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreisausschuss befasst sich mit der Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit 2025 bis 2030. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. März 2025 endet, soll eine neue Liste mit insgesamt 74 Personen bestimmt werden.

Die Aufnahme in diese Vorschlagsliste erfordert gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht sein muss. Die eigentliche Wahl der ehrenamtlichen Richter erfolgt auf Grundlage dieser Liste durch einen beim Verwaltungsgericht gebildeten Wahlausschuss.

Für die Besetzung der Ämter gelten rechtliche Voraussetzungen, wie etwa die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks. Bestimmte Personengruppen, darunter Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter sowie Rechtsanwälte und Notare, sind von einer Berufung ausgeschlossen. Zudem darf eine gleichzeitige Aufnahme in die Vorschlagsliste für das Oberverwaltungsgericht nicht vorliegen; acht Personen wurden bereits für diese Liste berücksichtigt. Die vorgeschlagene Liste soll detaillierte Angaben zur Person und zum Beruf enthalten sowie alphabetisch geordnet sein.

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