Gleichstellungsplan 2023-2028
✦ KI-Zusammenfassung
Die Kreisverwaltung Recklinghausen hat einen neuen Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2023 bis 2028 vorgelegt. Mit der Beschlussfassung soll dieser Plan in Kraft treten. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz sind Dienststellen mit mindestens 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, einen solchen Plan zu erstellen. Die Verantwortung für die Erstellung liegt bei der Leitung der Personalstelle.
Der Inhalt des Plans umfasst Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ein weiteres Ziel ist der Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Da der neue Plan unterjährig beginnt, kommt es zu einer zeitlichen Überschneidung mit dem Abschlussbericht für den Zeitraum 2019 bis 2023.
Die Beschlussvorlage sieht keine Auswirkungen auf den Haushalt oder den Stellenplan vor. Auch unmittelbare Auswirkungen auf den Klimaschutz werden nicht angegeben. Die Vorlage wurde durch die Fachbereichsleitung erstellt und steht zur Beratung im Personalausschuss, im Kreisausschuss sowie im Kreistag an.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240126113530-0