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Beschlussvorlage

12. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vom 09.07.1998

2024/062 25.03.2024 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2024/062 wird die 12. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vorgeschlagen. Ziel dieser Änderung ist eine Aktualisierung des Gebührentarifs, um sicherzustellen, dass die Gebühren die anfallenden Kosten für die jeweiligen Verwaltungsleistungen vollständig decken. Die Vorlage führt aus, dass die aktuellen Gebührensätze die Ausgaben in bestimmten Bereichen nicht mehr vollumfänglich abdecken.

Die geplanten Anpassungen betreffen im Einzelnen drei Bereiche. Zum einen werden die Gebührenhöhen für Beglaubigungen, Auszüge sowie für Fotokopien und Ausdrucke in der allgemeinen Verwaltung und der Schulverwaltung angepasst. Zum anderen sind Änderungen bei den Gebühren vorgesehen, die das Rechnungsprüfungsamt bei Prüfungen von Verbänden, Einrichtungen und Stiftungen erhebt. Ein dritter Punkt betrifft die Gebührenhöhe für die Sondernutzung an Kreisstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten.

Die rechtliche Grundlage für die Erhebung dieser Gebühren im Rahmen der Selbstverwaltungsangelegenheiten bilden die Kreisordnung NRW sowie das Kommunalabgabengesetz NRW. Die Vorlage wird zur Beratung und Entscheidung in den Kreisausschuss sowie in den Kreistag vorgelegt.

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