Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Folgen des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz im Hinblick auf die Beteiligungen des Kreises Recklinghausen

2024/137 25.09.2024 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Durch das 3. Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (3. NKFWG) haben sich die Regelungen für die Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen bei kommunalen Beteiligungen geändert. Bisher mussten alle Unternehmen, an denen der Kreis Recklinghausen beteiligt ist, ihre Abschlüsse nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erstellen. Nach der Neuregelung richten sich die Pflichten nun nach der jeweiligen Rechtsform und Größe des Unternehmens gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Der Kreistag soll die Auswirkungen dieser gesetzlichen Änderungen auf die Beteiligungen des Kreises zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Gesellschaftsverträge der beteiligten Unternehmen anzupassen. Ziel ist es, die neuen Erleichterungen zu nutzen, um bei kleineren oder kleinsten Kapitalgesellschaften die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie (CSRD) rechtssicher auszuschließen. Trotz des Wegfalls dieser Verpflichtung soll die Qualität der Finanzberichte gewahrt bleiben, um eine umfassende Kontrolle der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.

Während die Vestische Straßenbahnen GmbH aufgrund ihrer Einstufung als große Kapitalgesellschaft weiterhin den bisherigen Standards unterliegt, können andere Beteiligungen wie die IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH oder die WiN Emscher-Lippe GmbH von den vereinfachten Regelungen profitieren. Die Anpassungen der Gesellschaftsverträge werden den jeweiligen Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen zur Entscheidung vorgelegt.

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