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Berichtsvorlage

Dienstanweisung für die Zusammenarbeit der Fachdienste mit der Finanzbuchhaltung nach § 32 KomHVO NRW

2024/055 29.01.2024 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Kreisverwaltung Recklinghausen hat die Dienstanweisung für die Zusammenarbeit der Fachdienste mit der Finanzbuchhaltung aktualisiert. Die neue Regelung ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2014. Maßgeblich für die Neufassung sind verschiedene Novellierungen des kommunalen Haushaltsrechts, wie etwa Änderungen in der Gemeindeordnung, der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Kreisordnung.

Neben den gesetzlichen Anpassungen wurden auch Veränderungen in den Organisationsstrukturen der Kreisverwaltung berücksichtigt. Zudem fließen die Ergebnisse der Digitalisierung und die Umstellung der Finanzsoftware im Jahr 2018 in die neue Dienstanweisung ein. Die überarbeitete Vorlage enthält ergänzende Vorschriften zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Abläufe in der Finanzbuchhaltung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Umgang mit Zahlungsmitteln sowie der Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen gemäß den Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen.

Die überarbeitete Dienstanweisung wird dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 125 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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