Beteiligung heranwachsender Menschen an politischen Entscheidungen im Kreis Recklinghausen -Teilnahme von Schülervertreterinnen und Schülervertretern am Ausschuss für Bildung-
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2024/109 wird vorgeschlagen, die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an politischen Entscheidungsprozessen im Kreis Recklinghausen zu erweitern. Dem Ausschuss für Bildung sollen auf Vorschlag der Berufskollegs des Kreises insgesamt zwei Schülervertreterinnen bzw. Schülervertreter als Mitglieder mit beratender Stimme zugeordnet werden.
Ziel dieser Maßnahme ist es, junge Menschen für politische Themen und demokratische Prozesse zu sensibilisieren sowie die Möglichkeit zu schaffen, Bildungsanliegen direkt vor den politischen Entscheidungsträgern zu vertreten. Da die Gremien des Kreises Themen behandeln, die die kreisangehörigen Städte gleichermaßen betreffen – insbesondere die öffentlichen Berufskollegs mit rund 17.000 Schülerinnen und Schülern –, soll durch die Einbindung der Schülervertretungen ein direkter Austausch gefördert werden.
Die rechtliche Grundlage für die Berufung von Personen mit beratender Stimme ergibt sich aus dem Schulgesetz sowie der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage sieht keine Auswirkungen auf den Haushalt oder den Stellenplan des Kreises vor.
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