Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Gebührenerhebung auf dem Gebiet der Fleischhygiene Änderungssatzung des Kreises Recklinghausen ab dem 01.01.2022 für den Schlachthof der Firma Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie für den Schlachthof Recklinghausen GmbH in Recklinghausen

2024/056 31.01.2024 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen berät über eine Änderungssatzung zur Gebührenerhebung auf dem Gebiet der Fleischhygiene, die rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten soll. Die Vorlage betrifft die Gebühren für die Schlachthöfe der Firma Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie der Schlachthof Recklinghausen GmbH in Recklinghausen.

Bisher wurden für das Jahr 2022 lediglich Mindestgebühren nach dem allgemeinen Gebührentarif erhoben. Auf Grundlage der Jahresabschlüsse für 2022 wird nun eine Anpassung der Gebührensätze für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Schweinen vorgeschlagen. Für den Schlachthof der Firma Westfleisch Erkenschwick GmbH ist ein Satz von 1,62 Euro pro Tier vorgesehen, während für den Schlachthof Recklinghausen GmbH ein Satz von 3,12 Euro pro Tier festgesetzt werden soll.

Durch die Differenz zu den bereits gezahlten Mindestgebühren ergibt sich für den Kreis ein Nachforderungsbedarf gegenüber der Westfleisch Erkenschwick GmbH in Höhe von rund 1,42 Millionen Euro und gegenüber der Schlachthof Recklinghausen GmbH in Höhe von etwa 864.000 Euro. Die Erhebung kostendeckender Gebühren dient dazu, die tatsächlichen Kosten für Personal, Laboruntersuchungen und Verwaltung zu decken und eine zusätzliche Belastung der Kreisumlage zu vermeiden. Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens wurden Bedenken eines Schlachthofes durch die Verwaltung geprüft und gewürdigt.

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