Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers für die Wahlperiode des Kreistags
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2025/002 wird die Bestellung von Schriftführern für den Kreistag während der aktuellen Wahlperiode behandelt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach über die im Kreistag gefassten Beschlüsse Niederschriften zu erstellen sind. Diese Protokolle müssen sowohl vom Landrat als auch von einer schriftführenden Person unterzeichnet werden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Bestellung der Schriftführer durch den Kreistag mittels eines Mehrheitsbeschlusses.
Der vorliegende Vorschlag sieht die Ernennung einer Person zum Schriftführer sowie einer weiteren Person zur stellvertretenden Schriftführerin bzw. zum stellvertretenden Schriftführer für die Dauer der laufenden Wahlperiode vor. Mit dieser Entscheidung sind keine Veränderungen im Stellenplan des Kreises verbunden. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Kreisumlage. Auch im Bereich des Klimaschutzes werden keine unmittelbaren Auswirkungen durch diese personelle Bestellung festgestellt.
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