Einführung und Vereidigung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 2025/003 befasst sich mit dem Verfahren zur Einführung und Vereidigung des Landrats. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet der Paragraph 44 Absatz 3 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW).
Dem Dokument zufolge wird der Landrat in einem Fall, in dem noch keine Stellvertretung gewählt wurde, durch ein Mitglied des Kreistags in sein Amt eingeführt. In diesem Rahmen erfolgt eine feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben. Die Durchführung dieser Zeremonie obliegt dem Mitglied, welches dem Kreistag am längsten ununterbrochen angehört. Sollte die Dauer der ununterbrochenen Zugehörigkeit zum Gremium bei mehreren Mitgliedern identisch sein, entscheidet das Lebensalter über die Zuweisung dieser Aufgabe.
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