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Berichtsvorlage

Einführung und Verpflichtung der Stellvertretungen des Landrats

2025/006 04.12.2024 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage mit der Nummer 2025/006 behandelt die formale Einführung und Verpflichtung der Stellvertretungen des Landrats im Kreis Recklinghausen. Als rechtliche Grundlage dient § 46 Abs. 3 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW). Dieser regelt, dass die Stellvertretungen des Landrats durch den Landrat selbst eingeführt werden.

Im Zuge dieses Verfahrens erfolgt eine feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben. Die Vorlage sieht vor, dass in diesem Rahmen auch der Kreisdirektor sowie eine Fachbereichsleitung offiziell verpflichtet werden. Damit wird die formale Grundlage für die Amtsführung der Stellvertretungen innerhalb der Verwaltungsstruktur des Kreises sichergestellt. Die entsprechende Information ist für die Sitzung des Kreistags am 3. November 2025 vorgesehen.

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