Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses für die kommende Wahlperiode. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen besteht das Gremium aus dem Landrat als Vorsitzendem sowie mindestens acht und höchstens 16 weiteren Mitgliedern. In der vorangegangenen Wahlperiode wurde die Anzahl der Mitglieder auf 16 festgelegt.
Die Mitglieder des Kreisausschusses werden aus der Mitte des Kreistages gewählt. Für jedes ordentliche Mitglied ist eine persönliche Stellvertretung zu bestimmen. Sollte eine persönliche Vertretung verhindert sein, erfolgt die Vertretung durch die stellvertretenden Mitglieder in der von den Fraktionen und Gruppen vorgegebenen Reihenfolge.
Die Vorlage sieht vor, dass bei einem einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen und Gruppen die Annahme durch die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Kreistages ausreichend ist. Kommt kein einheitlicher Vorschlag zustande, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. In der ersten Sitzung des Kreisausschusses im Januar 2026 werden zudem Vertreter des Vorsitzenden sowie die Ernennung der Mitglieder zu Ehrenbeamten behandelt.
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