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Beschlussvorlage

Grundsatzfestlegungen für die Bildung von Ausschüssen und sonstigen Gremien

2025/011 04.12.2024 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2025/011 sieht Grundsatzfestlegungen für die Bildung von Ausschüssen und sonstigen Gremien vor. Dem Entwurf zufolge soll für jedes ordentliche Ausschussmitglied ein namentlich benanntes, stellvertretendes Mitglied bestellt werden. Darüber hinaus ist die Bestellung eines weiteren stellvertretenden Mitglieds möglich. Die Wahl der Stellvertreter erfolgt in einem gemeinsamen Wahlgang mit den ordentlichen Ausschussmitgliedern auf Basis der Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen.

Die Regelung legt die Reihenfolge der Vertretung fest: Vorrangig vertritt das erste stellvertretende Mitglied das ordentliche Mitglied. Bei Verhinderung übernimmt die zweite Stellvertretung. Sind beide Stellvertreter verhindert, vertreten sich die Stellvertreter untereinander gemäß der Reihenfolge im Wahlvorschlag. Falls alle im Wahlvorschlag benannten Mitglieder verhindert sind, bestimmt sich die Vertretung nach der alphabetischen Liste der Fraktions- oder Gruppenmitglieder. Diese Regelungen gelten auch für Unterausschüsse, Kommissionen und Arbeitskreise, sofern keine gesetzlich geregelte Vertretungsregelung für diese Gremien besteht.

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