Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl der Mitglieder der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)

2025/012 04.12.2024 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag berät über die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder für die 16. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, sechs Mitglieder sowie sechs Ersatzmitglieder für den Kreis Recklinghausen zu bestimmen.

Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des § 7 b der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Prozess umfasst zwei Phasen: Die erste Phase dient der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder auf Grundlage der Erststimmen. In einer zweiten Phase erfolgt die Wahl der Reservelisten anhand der Zweitstimmen. Die Abstimmung über die einzelnen Mitglieder der Landschaftsversammlung wird durch die Vertretungen der Mitgliedskörperschaften in geheimer Weise durchgeführt, wobei dem Landrat ein Stimmrecht zusteht.

Die Vorlage weist darauf hin, dass das Verfahren keine Auswirkungen auf den Haushalt, den Stellenplan oder den Klimaschutz hat. Die rechtliche Grundlage bildet die aktuell gültige Fassung der Landschaftsverbandsordnung.

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