Bildung und Zusammensetzung der freiwilligen Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag berät über die Bildung und Zusammensetzung von fünf freiwilligen Ausschüssen. Die Beschlussvorlage 2025/013 sieht die Einrichtung der Ausschüsse für Landwirtschaft, Bauen und Mobilität, Personal und Digitalisierung, Arbeit, Bildung, Gesundheit und Soziales, Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt sowie für Wirtschaft vor. Für jedes dieser Gremien ist eine Mitgliederzahl von jeweils 23 Personen vorgesehen.
Im Rahmen der geplanten Wahl in der zweiten Sitzung des Kreistages am 1. Dezember 2025 sollen neben den ordentlichen Mitgliedern bis zu zwei namentlich benannte Stellvertretungen festgelegt werden. Falls keine oder nur eine Stellvertretung durch die vorschlagsberechtigten Fraktionen oder Gruppen benannt wird oder beide Stellvertreter im Vertretungsfall verhindert sind, findet die bestehende Regelung zur Vertretung Anwendung. Eine Besetzung der Ausschüsse mit sachkundigen Bürgern ist möglich, sofern deren Anzahl die jeweilige Anzahl der Kreistagsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht überschreitet.
Die rechtliche Grundlage für die Bildung dieser Ausschüsse bildet die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Diese erlaubt es dem Kreistag, über die gesetzlich vorgeschriebenen Gremien hinaus Ausschüsse zur Vorbereitung von Beschlüssen und zur Überwachung von Verwaltungsangelegenheiten zu bilden. Der Kreistag bestimmt die Aufgaben sowie den Vorsitz und die Stellvertretung der Ausschüsse nach eigenem Ermessen.
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