Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses des Kreises
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreistag wird über die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses des Kreises beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Anzahl der Beisitzer festzulegen und aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen einen einheitlichen Vorschlag für die Besetzung des Gremiums zu bilden.
Gemäß dem Kommunalwahlgesetz besteht der Wahlausschuss neben dem Wahlleiter als Vorsitzendem aus einer ungeraden Zahl von vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern. Für jede Position sollen zudem Stellvertreter gewählt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass Personen, die für das Amt des Landrates oder eines Bürgermeisters kandidieren, nicht Mitglied des Wahlausschusses sein dürfen. Eine Benennung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern ist für dieses Gremium nicht vorgesehen.
Der Aufgabenbereich des Wahlausschusses umfasst unter anderem die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke sowie die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen. Zudem ist das Gremium für die Feststellung des Wahlergebnisses und die Entscheidung über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen aus den kreisangehörigen Städten zuständig. Die entsprechenden Regelungen basieren auf dem Kommunalwahlgesetz sowie der Kreisordnung.
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