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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Personal und Digitalisierung

2025/015 04.12.2024 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder für den Ausschuss für Personal und Digitalisierung. Die Anzahl der Mitglieder wurde bereits auf 23 Personen festgelegt. Neben ordentlichen Mitgliedern können jeweils bis zu zwei Stellvertretungen in der Reihenfolge einer ersten und zweiten Stellvertretung bestimmt werden.

Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Zusätzlich zu den Kreistagsmitgliedern können auch sachkundige Bürger in den Ausschuss berufen werden, wobei deren Anzahl die Zahl der Kreistagsmitglieder im Gremium nicht überschreiten darf.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Bei einer solchen Einigung ist die Annahme durch die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages ausreichend. Kommt kein gemeinsamer Vorschlag zustande, erfolgt die Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Die Bestimmung des Vorsitzes sowie der Stellvertretungen unterliegt dabei den entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

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