Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt

2025/017 04.12.2024 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder für den Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt. Die Größe des Ausschusses wurde bereits in einer vorangegangenen Sitzung auf 23 Mitglieder festgelegt. Für jedes ordentliche Mitglied können bis zu zwei Stellvertretungen in der Reihenfolge einer ersten und zweiten Stellvertretung benannt werden.

Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Sofern sich die Fraktionen und Gruppen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist für die Annahme die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Kreistages erforderlich. Kommt kein gemeinsamer Vorschlag zustande, findet eine Abstimmung statt, bei der die Wahlstellen entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die einzelnen Wahlvorschläge verteilt werden.

Neben den Mitgliedern des Kreistages können auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger in den Ausschuss berufen werden. Dabei ist gesetzlich festgelegt, dass die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf. Die Bestimmung von Vorsitz und Stellvertretung unterliegt den entsprechenden Regelungen der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen.

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