Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder für den Ausschuss für Wirtschaft. Auf Grundlage der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen können über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse hinaus freiwillige Ausschüsse gebildet werden. Die Größe des Ausschusses wurde bereits in einer vorangegangenen Sitzung auf 23 Mitglieder festgelegt.
Die Besetzung sieht neben ordentlichen Mitgliedern bis zu zwei Stellvertretungen pro Sitz vor. Neben Mitgliedern des Kreistages können auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger in den Ausschuss berufen werden, wobei deren Anzahl die der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht überschreiten darf. Die Wahl erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens.
Sollten sich die Fraktionen und Gruppen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist für die Annahme die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Kreistages erforderlich. Im Falle unterschiedlicher Wahlvorschläge findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Die Bestimmung von Vorsitz und Stellvertretung erfolgt gemäß dem vorgesehenen Einigungs- bzw. Zugreifverfahren.
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