Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft, Bauen und Mobilität
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder für den Ausschuss für Landwirtschaft, Bauen und Mobilität. Die Größe des Ausschusses wurde bereits in einer vorangegangenen Sitzung auf 23 Mitglieder festgelegt. Für die Besetzung der Mandate ist vorgesehen, neben einem ordentlichen Mitglied bis zu zwei Stellvertretungen in festgelegter Reihenfolge zu benennen.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Neben Mitgliedern des Kreistages können auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger in den Ausschuss berufen werden, wobei deren Anzahl die Zahl der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht überschreiten darf.
Sofern sich die Fraktionen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist für die Annahme die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages erforderlich. Im Falle unterschiedlicher Wahlvorschläge findet eine Abstimmung nach den Regeln der Verhältniswahl statt, wobei die Verteilung der Wahlstellen entsprechend der Stimmenanteile erfolgt. Die Bestimmung des Vorsitzes sowie der Stellvertretungen unterliegt dem festgelegten Einigungs- bzw. Zugreifverfahren. Der Landrat nimmt an diesen Entscheidungen nicht mit Stimmrecht teil.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20250412100018