Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Bildung, Gesundheit und Soziales
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag berät über die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Bildung, Gesundheit und Soziales. Die Anzahl der Mitglieder wurde bereits auf 23 festgelegt, wobei neben den ordentlichen Mitgliedern bis zu zwei Stellvertretungen bestimmt werden können.
Die Vorlage sieht vor, dass Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche dem Ausschuss mit beratender Stimme angehören sollen. Zudem ist die Einbindung von Vertretern der Schulen zur Beratung vorgesehen, wobei unter anderem eine Vertretung eines Berufskollegs benannt wird.
Ergänzend sollen Vertreter der freien Wohlfahrtspflege – namentlich der AWO, Caritas, des Deutschen Roten Kreuzes, der Diakonie und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – sowie ein Vertreter des Kreissportbundes als sachkundige Personen zu den Sitzungen eingeladen werden. Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Der Landrat nimmt an diesen Entscheidungen nicht mit Stimmrecht teil.
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