Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag befasst sich mit der Bestellung der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes, dem neben dem Kreis Recklinghausen auch die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop angehören. Dem Kreis Recklinghausen steht ein Entsendungsrecht für insgesamt neun Mitglieder zu. Da der Landrat gemäß den gesetzlichen Vorgaben als ordentliches Mitglied fungiert, sind durch den Kreistag acht weitere ordentliche Mitglieder sowie jeweils eine stellvertretende Vertretung zu wählen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Bei einer solchen Einigung ist eine formale Wahl nicht erforderlich. Sollte kein gemeinsamer Vorschlag zustande kommen, erfolgt die Besetzung nach dem Prinzip der Verhältniswahl.
Als wählbar gelten sachkundige Bürger sowie Kreistagsmitglieder, die im Verbandsgebiet ansässig sind und über die erforderliche wirtschaftliche Fachkunde verfügen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sind bestimmte Personengruppen, wie etwa Beschäftigte der Sparkasse oder der Steuerbehörden, von der Wahl ausgeschlossen. Die gewählten Vertreter sind zudem verpflichtet, den Kreistag über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu informieren und ihre fachliche Eignung gegenüber der Verwaltung nachzuweisen.
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