Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe

2025/025 04.12.2024 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag befasst sich mit der Bestellung der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes setzt sich die Versammlung aus 15 Mitgliedern zusammen, wobei dem Kreis Recklinghausen das Recht zur Entsendung von acht Mitgliedern zusteht. Da der Landrat kraft Gesetzes als ordentliches Mitglied fungiert, sind durch den Kreistag sieben weitere Mitglieder zu wählen. Für jedes ordentliche Mitglied ist zudem eine Stellvertretung zu bestimmen, wobei die Vorschläge für die Stellvertreter durch den Landrat erfolgen.

Die Bestellung der Vertreter aus dem Kreistag oder der Verwaltung erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer. Sofern sich die Fraktionen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, ist eine Durchführung der Wahl nicht notwendig. Die entsandten Mitglieder sind dazu verpflichtet, den Kreistag über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu informieren. Zudem müssen die Vertreter über die erforderliche Sachkunde in wirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht verfügen. Zur Unterstützung der Wahrnehmung dieser Aufgaben bietet die Kreisverwaltung entsprechende Fortbildungen an.

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