Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag berät über die Bestellung eines ordentlichen sowie eines stellvertretenden Mitglieds für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen. Gemäß dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) ist der Kreis verpflichtet, eine Vertretung und eine Stellvertretung zu entsenden. Die Wahl der Vertreter kann aus dem Kreistag oder aus den Dienstkräften der Verwaltung erfolgen.
Die gewählten Mitglieder haben die Aufgabe, den Kreistag über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Zudem müssen die Personen über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen, um die Geschäfte des Zweckverbandes beurteilen und überwachen zu können. Ein Nachweis dieser Kenntnisse ist gegenüber der Kreisverwaltung zu erbringen. Die Kreisverwaltung wird den entsandten Mitgliedern zudem die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen ermöglichen, um die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
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