Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen berät über die Bestellung der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Der Kreis verfügt über ein Entsendungsrecht von insgesamt sechs Mitgliedern. Da der Landrat gemäß den gesetzlichen Vorgaben als ordentliches Mitglied zählt, sind weitere fünf Mitglieder zu wählen. Diese können aus dem Kreistag oder aus der Verwaltung des Kreises stammen.
Für jedes ordentliche Mitglied ist zudem eine Stellvertretung zu bestimmen, wobei der Landrat das Vorschlagsrecht für die Stellvertreter besitzt. Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer. Bei der Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag durch die Fraktionen und Gruppen sowie dessen Annahme durch den Kreistag ist keine separate Wahl erforderlich.
Die Vertreter des Kreises sind dazu verpflichtet, den Kreistag über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Zudem müssen die Mitglieder über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen, um die Geschäfte des Verbandes fachgerecht beurteilen zu können. Die Kreisverwaltung wird den Mitgliedern Möglichkeiten zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen anbieten, um die Wahrnehmung der Aufgaben zu unterstützen.
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