Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen berät über die Bestellung der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity. Auf Grundlage der Satzung des Zweckverbandes hat der Kreis das Recht, acht ordentliche Mitglieder zu entsenden. Für jedes dieser Mitglieder ist eine Stellvertretung zu wählen, wobei dem Landrat das Vorschlagsrecht für die Stellvertreter zusteht. Unabhängig von dieser Anzahl werden zudem die Hauptverwaltungsbeamten oder deren von ihnen vorgeschlagene Personen als Mitglieder in die Verbandsversammlung berufen.
Die Wahl der Vertreter erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Bei der Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag durch die Fraktionen und einer entsprechenden Annahme im Kreistag entfällt eine separate Wahl. Die entsandten Mitglieder sind dazu verpflichtet, den Kreistag über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig in Kenntnis zu setzen.
Zudem müssen die Vertreter über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen, was gegenüber der Kreisverwaltung nachzuweisen ist. Zur Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung bietet die Kreisverwaltung den Mitgliedern zudem Möglichkeiten zur regelmäßigen Fortbildung an.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 155 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20250412100030