Vorschlag für die Wahl der Mitglieder des Verbandsrates des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen soll über die Besetzung der Vertretung im Verbandsrat des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity entscheiden. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes setzt sich der Verbandsrat aus jeweils drei Vertretern der Mitgliedskörperschaften zusammen. Da der Landrat kraft Gesetz als ordentliches Mitglied in diesem Gremium zählt, sind durch den Kreistag zwei weitere Mitglieder vorzuschlagen.
Es wird angestrebt, aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Die Wahl erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer. Für die Ausübung des Vertretungsamtes ist der Nachweis von Sachkunde in wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Angelegenheiten erforderlich, um die Geschäfte des Verbandes angemessen beurteilen zu können. Die Kreisverwaltung wird den entsandten Mitgliedern die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen ermöglichen.
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