Bestellung von einem ordentlichen und einem stellvertretenden Mitgliedern in die Gesellschafterversammlung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die bisher bestellten Mitglieder der Gesellschafterversammlung abzurufen und stattdessen ein ordentliches sowie ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet der Gesellschaftsvertrag der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, der dem Kreis als Gesellschafter das Recht einräumt, eine Person zur Vertretung zu entsenden. Die Wahl erfolgt nach den Vorgaben der Kreisordnung NRW. Dabei ist sicherzustellen, dass die gewählten Vertreter über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen, um die Geschäfte des Unternehmens beurteilen zu können. Ein entsprechender Nachweis dieser Kenntnisse muss gegenüber der Kreisverwaltung erbracht werden.
Zudem sind die Vertretenden verpflichtet, den Kreistag frühzeitig über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu informieren. Die Kreisverwaltung wird den entsandten Mitgliedern zudem Möglichkeiten zur Teilnahme an Fortbildungen anbieten, um die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die Beschlussvorlage weist darauf hin, dass die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan vorgesehen sind und Auswirkungen auf die Kreisumlage bestehen.
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