Vorschlag für die Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieds der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Für den Aufsichtsrat der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH liegt dem Kreistag ein Vorschlag zur Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen vor. Da der Kreis als Gesellschafter 17 Prozent der Stammeinlagen hält, besteht das Recht, ein stimmberechtigtes Mitglied für die Gesellschafterversammlung vorzuschlagen.
Die Beschlussvorlage sieht vor, den Landrat als ordentliches Mitglied und den Kreisdirektor als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Dieses Vorgehen entspricht der Besetzung in der vergangenen Wahlperiode. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung durch den Kreistag ergibt sich aus der Gemeindeordnung sowie der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Vertreter des Kreises sind verpflichtet, den Kreistag frühzeitig über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu informieren. Zudem müssen die Mitglieder über die notwendige betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen, was gegenüber der Kreisverwaltung nachzuweisen ist. Die Kreisverwaltung wird zudem Möglichkeiten zur regelmäßigen Fortbildung anbieten, um die Wahrnehmung der Aufgaben zu unterstützen.
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