Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag berät über die Neubesetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die bisherigen Mitglieder der Gesellschafterversammlung abzurufen und ein neues ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Die Grundlage für diese Bestellung ist der Gesellschaftsvertrag der Seegesellschaft Haltern mbH, welcher dem Kreis das Recht einräumt, ein Mitglied zu entsenden. Für die Wahl des ordentlichen Mitglieds ist zudem eine Stellvertretung vorgesehen. Der Wahlvorgang folgt den Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die vorgeschlagene Person mit mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt wird. Bei dieser Entscheidung nimmt der Landrat am Stimmrecht teil.
Die Vertreter des Kreises müssen über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen, um die Geschäftsführung des Unternehmens beurteilen und überwachen zu können. Diese Kenntnisse in wirtschaftlicher, organisatorischer sowie rechtlicher Hinsicht sind gegenüber der Kreisverwaltung nachzuweisen. Um eine fachgerechte Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten, wird die Kreisverwaltung den entsandten Personen Angebote zur regelmäßigen Fortbildung bereitstellen.
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