Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH (WiN)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag berät über die Neubesetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft WiN Emscher-Lippe – Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH (WiN). Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die bisherigen Mitglieder der Gesellschafterversammlung abzurufen und stattdessen ein ordentliches sowie ein stellvertretendes Mitglied zu entsenden.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der WiN ist der Kreis Recklinghausen dazu verpflichtet, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Die Wahl der vorgeschlagenen Personen erfolgt nach den Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westrag Westfalen durch eine Mehrheit der gültigen Stimmen. Bei dieser Entscheidung steht dem Landrat ein Stimmrecht zu.
Die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes entsandten Mitglieder müssen über die notwendige betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen, um die Geschäftsführung des Unternehmens fachgerecht beurteilen und überwachen zu können. Dies beinhaltet unter anderem die Prüfung von Jahresabschlüssen sowie das Verständnis für die Finanzierung und Marktstellung des Unternehmens. Die Kreisverwaltung stellt den entsandten Personen zudem Angebote für regelmäßige Fortbildungen zur Verfügung, um die Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen.
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