Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde Recklinghausen

2025/045 04.12.2024 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kreistag steht die Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Polizeibeirat der Kreispolizeibehörde Recklinghausen an. Der Polizeibeirat fungiert gemäß dem Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen als Bindeglied zwischen der Bevölkerung, der Selbstverwaltung und der Polizei. Die zuständige Behörde umfasst neben dem Kreis Recklinghausen auch die Stadt Bottrop.

Der Beirat setzt sich insgesamt aus elf Mitgliedern zusammen. Aufgrund der Einwohnerzahl stehen dem Kreis Recklinghausen neun Entsenderechte zu, während die Stadt Bottrop zwei Mitglieder stellt. Für jedes ordentliche Mitglied ist jeweils eine Stellvertretung zu wählen. Die Wahl erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl mittels Listenwahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.

Wählbar sind neben den Mitgliedern des Kreistags auch Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, sofern deren Anzahl die der Kreistagsmitglieder nicht überschreitet. Polizeibeschäftigte sind von der Wählbarkeit ausgeschlossen. Der Landrat nimmt im Rahmen dieses Wahlvorgangs ebenfalls ein Stimmrecht wahr. Die entsprechenden Auswirkungen auf den Haushalt und die Kreisumlage sind in der Vorlage vorgesehen.

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