Anpassung von Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Anpassung der Gesellschaftsverträge verschiedener Beteiligungsgesellschaften des Kreises Recklinghausen ist Gegenstand einer vorliegenden Beschlussvorlage. Betroffen sind unter anderem die Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH, die Seegesellschaft Haltern mbH, die newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, die Vestische Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft Kreis Recklinghausen mbH (VGV), die Wirtschaftsförderungsgesellschaft WiN Emschaer-Lippe, die Rettungsschule – Vest Deutsches Rotes Kreuz / Kreis Recklinghausen gGmbH sowie die Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGMBH.
Die Änderungen basieren auf einem Beschluss des Kreistages aus dem Jahr 2024 und dienen der Umsetzung des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen. Ziel ist es, Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, so zu regeln, dass sie ihre Jahresabschlüsse weiterhin wie große Kapitalgesellschaften aufstellen und prüfen lassen, jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit werden. Zudem erfolgt eine Anpassung an die geänderte Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Gesellschaftervertreter des Kreises mit den notwendigen Beschlüssen und Unterschriften beauftragt werden. Die Verwaltung soll zudem mit der Umsetzung betraut und ermächtigt werden, geringfügige redaktionelle oder rechtliche Änderungen vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt nicht beeinträchtigt wird. Die endgültige Entscheidung durch den Kreistag steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeige durch die Bezirksregierung.
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