Schriftführung für die Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Bildung, Gesundheit und Soziales
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Arbeit, Bildung, Gesundheit und Soziales wird über die Sicherstellung der Protokollführung in den Sitzungen beraten. Die Beschlussvorlage stützt sich auf die Kreisordnung NRW, welche gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 9 die Erstellung von Niederschriften über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse vorschreibt.
Der Entwurf sieht vor, eine Person als Schriftführer für die Sitzungen des Ausschusses zu bestellen. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch bei einer Verhinderung der primären Person zu gewährleisten, wird zudem vorgeschlagen, dass der Landrat im Bedarfsfall eine Vertretung benennen kann. Hierbei können Mitarbeiter der Kreisverwaltung Recklinghausen als Schriftführer für die jeweilige Sitzung eingesetzt werden.
Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die Dokumentationspflichten auch bei Ausfällen erfüllt werden können. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahme keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan oder den Stellenplan der Kreisverwaltung entstehen.
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