Schriftführung für die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2025/158 wird die Regelung der Schriftführung für die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft thematisiert. Der Vorschlag sieht vor, einen Mitarbeiter als Schriftführer für den Ausschuss zu bestellen. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben dauerhaft zu gewährleisten, soll zudem eine Regelung für den Fall einer Verhinderung des Schriftführers getroffen werden. In diesem Szenario ist der Landrat ermächtigt, noch vor Beginn einer Sitzung eine Vertretung aus der Kreisverwaltung Recklinghausen als Schriftführer oder Schriftführerin zu bestimmen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Kreisordnung NRW, die vorschreibt, dass über die in den Ausschusssitzungen gefassten Beschlüsse Niederschriften zu erstellen sind. Die vorgesehene Regelung dient dazu, die ordnungsgemäße Protokollführung gemäß den gesetzlichen Anforderungen auch bei kurzfristigen Ausfällen sicherzustellen. Laut der Vorlage ergeben sich aus dieser Entscheidung keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan oder den Stellenplan des Kreises.
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