Schriftführung für die Sitzungen des Ausschusses für Landwirtschaft, Bauen und Mobilität
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Landwirtschaft, Bauen und Mobilität des Kreises Recklinghausen wird über die Regelung der Schriftführung für die Sitzungen beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Bestellung einer Person als Schriftführerin vor.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass der Landrat im Falle einer Verhinderung der primär bestellten Schriftführerin vor Beginn einer Sitzung eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Recklinghausen als Vertretung für die jeweilige Sitzung bestimmen kann. Diese Regelung dient dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten, wonach über die in den Ausschusssitzungen gefassten Beschlüsse Niederschriften zu erstellen sind. Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass die Dokumentationspflichten auch bei einer Verhinderung der regulären Schriftführung erfüllt werden können.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diesen Beschluss keine Auswirkungen auf den Haushalt oder den Stellenplan des Kreises entstehen. Es handelt sich um eine organisatorische Regelung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Protokollierung der Ausschusssitzungen.
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