Interkommunale Zusammenarbeit "Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung" zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Herne - Anpassung der Nebenabrede zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreis Recklinghausen und die Stadt Herne beabsichtigen, die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung fortzusetzen. Die Grundlage hierfür bildet eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 2012, welche zuletzt zum 1. Januar 2018 erneuert wurde. Im Rahmen dieser Kooperation übernimmt der Kreis Recklinghausen die Aufgabenbereiche der Stadt Herne durch eine delegierte Aufgabenübertragung gegen Kostenerstattung.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll die Nebenabrede zur bestehenden Vereinbarung angepasst werden. Grund für diese Änderung ist die Notwendigkeit einer zusätzlichen Tierarztstelle im Umfang von 0,25 Stellenanteilen. Zudem wird vorgeschlagen, dass künftige Anpassungen der Nebenabrede als laufendes Geschäft der Verwaltung vorgenommen und dem Kreistag anschließend mitgeteilt werden.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250408111054-0