Gebührenerhebung auf dem Gebiet der Fleischhygiene - Änderungssatzung des Kreises Recklinghausen ab dem 01.01.2023 für den Schlachthof der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie für den Schlachthof Recklinghausen GmbH in Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisausschuss des Kreises Recklinghausen prüft die dritte Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene. Die Vorlage sieht eine rückwirkende Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2023 vor, was die Schlachthöfe der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie der Schlachthof Recklinghausen GmbH in Recklinghausen betrifft.
Bisher wurden für das Jahr 2023 lediglich Mindestgebühren unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung erhoben. Auf Grundlage der Jahresabschlüsse für 2023 soll nun ein Gebührensatz festgesetzt werden, der die tatsächlich entstandenen Kosten deckt. Für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Schweinen wird im Schlachthof der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH ein Satz von 1,56 Euro pro Tier und im Schlachthof Recklinghausen GmbH ein Satz von 3,13 Euro pro Tier vorgeschlagen.
Aus der Differenz zu den bereits erhobenen Mindestgebühren ergibt sich für den Kreis ein Nachforderungsbedarf gegenüber der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH in Höhe von 1.287.241,76 Euro sowie gegenüber der Schlachthof Recklinghausen GmbH in Höhe von 827.492,22 Euro. Die Verwaltung begründet die Erhebung mit der Notwendigkeit einer Kostendeckung, um eine zusätzliche Belastung der Kreisumlage zu vermeiden. Ein rechtlicher Hinweis im Dokument verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches die Rückwirkung der Satzungsänderung als rechtmäßig einordnet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20250804100098
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250513110408-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250408114454-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20250408114503-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20250423105657-0