Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Landrätin bzw. des Landrats und ggf. Feststellung des Erfordernisses der Stichwahl am 28.09.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss des Kreises befasst sich mit der Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Landrätin bzw. des Landrats sowie der Prüfung, ob eine Stichwahl erforderlich ist. Im Rahmen der Beschlussvorlage wird die Ermittlung der Wahlergebnisse nach den geltenden kommunalwahlrechtlichen Vorgaben behandelt.
Der Wahlleiter prüft hierbei die Wahlniederschriften auf ihre Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Auf Basis dieser Unterlagen stellt der Wahlausschuss die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen fest. Zudem wird ermittelt, welcher Bewerber gewählt wurde oder ob eine Stichwahl zwischen den beiden am besten abgeschnittenen Kandidaten notwendig ist.
Sollte kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten haben, findet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 28. September 2025 eine Stichwahl statt. Der Termin für diesen Fall wurde von der Aufsichtsbehörde bereits festgelegt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los über die Teilnahme an der Stichwahl oder über den Wahlsieger. Nach der Feststellung des Ergebnisses wird eine entsprechende Niederschrift erstellt und das Resultat offiziell bekannt gegeben.
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